Fragen & Antworten


1. Muss das Boot vorab reserviert werden?

Ja, unbedingt sollte das Wunschboot vorab reserviert werden!

Wir vermieten ausschließlich nach vorheriger Reservierung. Dies hilft uns bei der Planung und wir können sicherstellen, dass das gewünschte Mietboot auch an dem Wunschtermin für dich verfügbar ist.

Daher unbedingt beachten, Vermietung nur nach vorheriger Reservierung. Ansonsten ist die Mietstation nicht besetzt, spontane Besuche und Anmietungen sind bei uns daher leider nicht möglich.

 

2. Wie kann ich ein Boot reservieren?

Du kannst unsere Mietboote ganz einfach und unkompliziert online über das Online-Reservierungsformular reservieren. Wir versuchen die Anfrage möglichst schnell zu beantworten. Du erhältst dann in der Regel eine Reservierungsbestätigung mit allen weiteren Informationen.

Die Verfügbarkeit der einzelnen Bootstypen kannst du vorab im Belegungsplan einsehen. Ansonsten stehen wir dir bei Fragen zur Verfügbarkeit auch sehr gerne telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung.

Die Annahme von telefonischen Reservierungen ist aktuell nur noch bei sehr kurzfristigen Reservierungen, weniger als 24 Stunden vor dem geplanten Mietbeginn möglich.

 

3. Kann ich auch spontan ein Boot mieten?

Wenn du ein Boot spontan bei uns mieten möchtest, kontaktiere uns bitte unbedingt vorab telefonisch oder per E-Mail, da die Mietstation ansonsten nicht besetzt ist. Wir befinden uns nicht den ganzen Tag am Bootsanleger von Braun's-Bootsverleih Berlin. Die Vermietung erfolgt nur nach vorheriger Reservierung bzw. Absprache!

 

4. Wo befindet sich die Mietstation?

Die Mietstation von Braun's-Bootsverleih Berlin befindet sich in Berlin-Schmöckwitz und ist mit dem eigenen PKW und mit den öffentlichen Verkehrsmitteln gut erreichbar. Die Mietstation befindet sich in:

 

Standort Mietstation "Braun's-Bootsverleih" in Berlin-Schmöckwitz:

Marina "Bootshaus Seddin"

Am Seddinsee 31-49

12527 Berlin Schmöckwitz

 

Hinweis: Die Mietstation ist nicht ganztags besetzt. Wir bitten um Verständnis, dass das Betreten des Hafengeländes ohne Bootsreservierung bzw. ohne vorherige Absprache nicht gestattet ist!

 

5. Darf ich meinen Hund mit an Bord nehmen?

Grundsätzlich sind an Bord unserer Mietboote keine Hunde gestattet.

Auf einigen unserer Mietboote darf in Ausnahmen ein kleiner Hund nach vorheriger Anfrage mit an Bord genommen werden. Bitte habe dafür Verständnis, dass wir dann jedoch eine kleine Reinigungsgebühr für deinen Vierbeiner berechnen müssen.

 

6. Welche Zahlungsmöglichkeiten gibt es?

Wir akzeptieren sowohl Barzahlung als auch Kartenzahlung.

Die Restzahlung der Mietgebühr kann ganz einfach vor Ort bei der Bootsübergabe entweder in bar oder mit EC-Karte bzw. Kreditkarte (Visa, Mastercard, American Express) gezahlt werden.

Die Kaution kann vor Ort bei der Bootsübergabe ebenfalls in bar oder mit EC-Karte bzw. Kreditkarte (Visa, Mastercard, American Express) hinterlegt werden. Bitte beachte: Die Kaution ist zusätzlich zur Restzahlung der Mietgebühr bei Bootsübergabe zu hinterlegen.

Die Benzinkosten werde bei Bootsrückgabe nach Verbrauch ermittelt und können bei der Bootsrückgabe ebenfalls per Barzahlung oder Kartenzahlung beglichen werden.

 

7. Muss ich einen Bootsführerschein besitzen?

Das kommt natürlich ganz auf das gewählte Mietboot an :)

Wir vermieten in unserer Flotte sowohl führerscheinfreie als auch führerscheinpflichtige Motorboote.

Für unsere führerscheinfreien Mietboote mit einer Motorisierung bis zu 15 PS ist kein Bootsführerschein erforderlich. Diese Boote können daher ohne Bootsführerschein, also führerscheinfrei gefahren werden.

Für unsere führerscheinpflichtigen Mietboote mit einer Motorisierung über 15 PS ist der Motorbootführerschein "Sportbootführerschein Binnen" für die Anmietung notwendig.

 

Wichtig zu wissen: Der "Sportbootführerschein See" ist für das Binnen-Wassersportrevier nicht gültig! Sollest du ausschließlich den "Sportbootführerschein See" besitzen, kannst du ein führerscheinfreies Motorboot mit max. 15 PS aus unserer Flotte für die Anmietung wählen.

 

8. Welche Dokumente muss ich mitbringen?

Bitte bringe zur Bootsübergabe einen gültigen Personalausweis mit. Alternativ geht auch ein Reisepass.

Wenn du ein führerscheinpflichtiges Motorboot für die Anmietung reserviert hast, denke bitte unbedingt daran, deinen gültigen "Sportbootführerschein Binnen" mitzubringen.

 

9. Muss eine Kaution gezahlt werden?

Ja, bei der Bootsübergabe muss eine Kaution hinterlegt werden. Die Höhe der Kaution ist jedoch abhängig vom gewählten Mietboot. Die Kaution entspricht jeweils der Höhe der Selbstbeteiligung im Schadensfall für die jeweilige Bootskaskoversicherung:

  • Bei der Anmietung des Mietbootes "Ibis II" ist eine Kaution i.H.v. 150 € zu hinterlegen.
  • Bei der Anmietung des Mietbootes "Drago 601" ist eine Kaution i.H.v. 500 € zu hinterlegen.
  • Bei der Anmietung des Mietbootes "CharterYacht" ist eine Kaution i.H.v. 750 € zu hinterlegen.

Hinweis: Die Kaution ist zusätzlich zu den Mietkosten zu hinterlegen! Die Mietkosten können nicht mit der Kaution verrechnet bzw. von dieser abgezogen werden!

 

10. Wann wird die Kaution bzw. ein Teil von ihr einbehalten?

Die Höhe der Kaution dient grundsätzlich zur Absicherung der Selbstbeteiligung der jeweiligen Bootskaskoversicherung.

Das heißt, durch die Bootskaskoversicherung ist die Haftung für Beschädigungen am Boot, Motor oder der Bootsausrüstung für dich in der Regel auf maximal die hinterlegte Kaution begrenzt.

Sollten dir also während der Anmietung Schäden am Boot, Motor oder an der Bootsausrüstung entstehen, kann unter Umständen ein Teil der Kaution bzw. die komplette Kaution einbehalten werden.

Auch bei übermäßig starker Verunreinigung des Mietbootes oder bei verspäteter Bootsrückgabe können ggf. anfallende Zusatzkosten von der Kaution abgezogen werden.

 

11. Wie werden die Benzinkosten berechnet?

Die Abrechnung der Benzinkosten möchten wir für dich so fair und transparent wie möglich gestalten.

Aus diesem Grund erfolgt bei uns die Abrechnung der Benzinkosten auch auf der Basis des tatsächlichen Benzinverbrauchs und nicht nach Motorbetriebsstunde.

Bei der Bootsübergabe erhältst du von uns ein vollgetanktes Boot. Der tatsächliche Benzinverbrauch und die Benzinkosten werden dann bei der Rückgabe des Bootes ermittelt und können entweder in bar oder mit Karte bezahlt werden. Der Benzin-Literprei richten sich dabei immer nach den tagesaktuellen Tankstellenpreisen.

Alternativ kannst du das Boot auch selbst an einer Wassertankstelle betanken. Alle unsere Mietboote werden mit "Super E5" getankt.

 

Häufig werden wir gefragt, mit wie hohen Benzinkosten für eine Anmietung zu rechnen ist :)

Allerdings lässt sich diese Frage nicht pauschal beantworten. Der tatsächliche Verbrauch während der Bootsanmietung ist von vielen Faktoren abhängig. Zu diesen Faktoren zählen z.B. die tatsächlichen Motorbetriebsstunden während der Anmietung, die Motordrehzahl, die Fahrgeschwindigkeit, die Bootsbeladung und natürlich auch verschiedene Wetterfaktoren (wie z.B. Temperatur, Strömung, Wind, Wellen, etc.).

 

12. Wie alt muss ich sein, um ein Boot mieten zu können?

Grundsätzlich ist es von Gesetzes wegen erlaubt, ab einem Alter von 16 Jahren ein Motorboot in Begleitung einer volljährigen Person fahren zu dürfen.

Bitte beachte jedoch, dass du für die Geschäftsfähigkeit mindestens 18 Jahre alt sein musst. Um ein Boot bei uns mieten zu können, musst du daher mindestens 18 Jahre alt sein.

 

13. Darf ich mit einem Boot die Berliner Innenstadt befahren?

Zum Befahren der Berliner Innenstadt sind bestimmte Auflagen zu beachten und zu erfüllen.

Sie können mit allen Mietbooten aus unserer Flotte problemlos von unserer "Braun's-Bootsverleih"-Mietstation in Berlin-Schmöckwitz bis zur Oberbaumbrücke fahren. Eine Fahrt weiter in die Berliner Innenstadt ist nur unter speziellen Auflagen möglich und grundsätzlich nur mit einem gültigen "Sportbootführerschein Binnen":

 

Führerscheinfreie Motorboote mit max. 15 PS:

Für Gäste ohne "Sportbootführerschein Binnen", ist es mit einem führerscheinfreien Motorboot grundsätzlich untersagt, weiter als bis zur Oberbaumbrücke in die Berliner Innenstadt einzufahren, da ab dort Führerscheinpflicht besteht, also ab dort ein "Sportbootführerschein Binnen" erforderlich ist.

Sollten Sie mit einem unserer führerscheinfreien Mietboote unterwegs sein und trotzdem einen "Sportbootführerschein Binnen" besitzen, gilt analog die nachfolgende Regelung für führerscheinpflichtige Motorboote.

 

Führerscheinpflichtige Motorboote:

Gäste, die im Besitz eines gültigen "Sportbootführerschein Binnen" sind, dürfen die Berliner Innenstadt zwischen dem Streckenabschnitt der Oberbaumbrücke und dem Bundeskanzleramt nur am Abend bzw. in der Nacht zwischen 19:00 - 10:30 Uhr befahren.

Zwischen 9:00 - 19:00 Uhr ist das Befahren nur führerscheinpflichtigen Motorbooten mit eingebautem Funkgerät und gültiger UBI des Schiffsführers gestattet. Da keines unserer Mietboote mit einem Funkgerät ausgestattet ist, ist das Befahren zwischen 9:00 - 19:00 Uhr nicht möglich.

 

Wichtig: Zwischen der Oberbaumbrücke und dem Bundeskanzleramt gilt eine Binnen-Sportbootführerscheinpflicht! Das Befahren ohne "Sportbootführerschein-Binnen" ist in diesem Abschnitt zu keiner Zeit gestattet!

 

14. Wie kann ich die Berliner Innenstadt umfahren?

Führerscheinfreie und führerscheinpflichtige Boote können bis zur Oberschleuse nach Berlin fahren und von dort die Berliner Innenstadt über den Landwehrkanal umfahren.

Wichtig: Der Landwehrkanal ist ein "Einbahnkanal" und führt nur in die westliche Richtung.

Zurück zur Mietstation der Bootsvermietung Braun's-Bootsverleih Berlin kommst du nur, indem du über die Havel in Richtung Wannensee fährst und vom Wannensee durch den Teltowkanal die Rückfahrt antrittst.

Führerscheinpflichtige Motorboote bzw. Gäste mit einem gültigen "Sportbootführerschein Binnen" hätten alternativ auch die Möglichkeit, in der Zeit zwischen 19:00 - 10:30 Uhr durch die Berliner Innenstadt zurück zur Mietstation von "Braun's-Bootsverleih Berlin - Bootsvermietung in Berlin Schmöckwitz" zu fahren.

 

15. Werden Kinder und Kleinkinder als ganze Person gezählt?

Ja, auch Kinder und Kleinkinder werden als ganze Person gezählt! Es gilt, gezählt wird immer pro Kopf.

Die maximal zulässige Personenanzahl auf unseren Booten bezieht sich somit immer auf die Kopfanzahl.

Wir haben bei der maximal zulässigen Personenanzahl keinen Spielraum, da es sich hierbei um verbindliche und zertifizierte Herstellerangaben handelt, die behördlich geprüft wurden. Eine Überschreitung der maximal zulässigen Personenanzahl ist unter keinen Umständen erlaubt ... auch dann nicht, wenn es sich um Kleinkinder handelt.